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TKH Umzug
Leistung

Halteverbotszone für den Umzug

Eine rechtzeitig abgestimmte Halteverbotszone kann Ladewege verkürzen. Wir berücksichtigen den Bedarf in der Umzugsplanung.

Unverbindlich anfragen

Passend zu Ihrem Vorhaben geplant

Kurze Tragewege beginnen mit einem freien Stellplatz. Damit wir Aufwand und Voraussetzungen realistisch einschätzen können, erfassen wir alle wichtigen Angaben bereits in der Anfrage.

  • Bedarf frühzeitig erkennen
  • Start und Ziel berücksichtigen
  • Weniger lange Tragewege
  • Als Zusatzleistung anfragen
Ablauf

So geht es weiter

01

Prüfen

Straße und Parksituation werden beschrieben.

02

Abstimmen

Vorlauf und örtliche Anforderungen werden geklärt.

03

Vorbereiten

Die vereinbarte Leistung wird eingeplant.

Fragen

Häufig gefragt

Wie viel Vorlauf ist für eine Halteverbotszone sinnvoll?

Planen Sie möglichst zwei bis drei Wochen Vorlauf ein. Die verbindliche Frist hängt von der zuständigen Stadt ab und wird bei Ihrer Anfrage geprüft.

Übernimmt TKH Umzug den Antrag und die Schilder?

Ja. Nach Vereinbarung übernehmen wir den Antrag bei der zuständigen Stelle, die Abstimmung mit der Stadt sowie das Aufstellen und Abholen der Schilder.

Was kostet eine Halteverbotszone?

Unsere Leistung beginnt bei 150,00 € je Zone. Der endgültige Preis richtet sich nach Ort, Dauer, benötigter Länge und den jeweiligen behördlichen Gebühren.

Kann ich Halteverbotszonen am Auszugs- und Einzugsort bestellen?

Ja. Wenn an beiden Adressen Stellfläche benötigt wird, können zwei getrennte Zonen angefragt und gemeinsam mit dem Umzug geplant werden.

Welche Angaben benötigen Sie für den Antrag?

Benötigt werden die vollständige Adresse, der Umzugstermin, das gewünschte Zeitfenster, die ungefähre Länge der Zone und Hinweise zur Parksituation vor Ort.

Wann werden die Halteverbotsschilder aufgestellt?

Die vorgeschriebene Aufstellfrist ist je nach Stadt unterschiedlich. Wir prüfen die örtlichen Vorgaben und stellen die Schilder rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeit auf.

Reicht ein selbst aufgestelltes Schild mit „Bitte freihalten“ aus?

Nein. Ein privater Hinweis ersetzt keine behördlich genehmigte Halteverbotszone mit den vorgeschriebenen Verkehrszeichen.

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